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Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Was versteht man unter Metering und Submetering?

Energieversorgungsunternehmen übernehmen in der Regel das Metering – sie messen den Gesamtverbrauch einzelner Gebäude und stellen sie in Rechnung. Danach folgt das Submetering, meist durchgeführt von Messdienstleistern. Sie erfassen mit Messtechnik, wie sich die Kosten für Wärme, Warmwasser und Kaltwasser innerhalb des Gebäudes auf die einzelnen Mieter verteilen. Auf Basis dieser Messungen erstellen Hausverwalter die jährliche  Heiz- und folgend auch Betriebskostenabrechnung.

Welche Rolle spielt die Energieeffizienz-Richtlinie bei Walter?

Am 24. Dezember 2018 ist die Energieeffizienz-Richtlinie Richtlinie (EED – Energy Efficiency Directive) in Kraft getreten und ist bis zum 25. Oktober 2020 in Deutschland umzusetzen.

Unter Beachtung von Kosteneffizienz und technischer Machbarkeit für die Einzelverbrauchserfassung stellen wir unserer Mieter-App den Stadtwerken für ihre Hausverwalter zur Verfügung.

Das Messstellen­betriebs­gesetz: Stadtwerke sollten jetzt in den Submetering-Markt einsteigen

Der Markt der Submetering-Dienstleister war die letzten Jahrzehnte ein Oligopolmarkt – wenige spezialisierte Anbieter standen einer großen Nachfrage gegenüber. Neu gemischt werden die Karten mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MSBG), das 2016 in Kraft getreten ist. Sogar branchenfremde Unternehmen dürfen Metering anbieten. Es ist für Stadtwerke der ideale Zeitpunkt, in den Markt der Messdienstleister einzusteigen. Sie stärken die Kundenbindung, generieren zusätzlichen Umsatz und wirken dem Trend entgegen, dass große Messdienstleister mit der Übernahme der Strom- und Energieversorgung das Stammgeschäft der Stadtwerke gefährden.

Was sind die Vorteile von Walter für Hausverwalter?

  • Funkbasierte und stichtagsgenaue Energieabrechnung
  • Unkomplizierte Fernauslese auch bei Mieterwechseln
  • Lückenlose Fortschreibung der Verbrauchswerte
  • Die Daten sind in einer Cloud rund um die Uhr verfügbar
  • Erstellung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung zu jedem Zeitpunkt
  • Deutschlandweit und für jede Immobilie anwendbar
  • Unabhängig von der Energiebelieferung
  • Ein zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen des Hausverwalters
  • Keine Vor-Ort Ablesungen mehr notwendig
  • Erweiterbar um ferninspizierbare Rauchwarnmelder

Was umfasst die Heiz­kosten­abrechnung?

Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung (BKA). Sie umfasst Warm- und Kaltwasser und Wärme sowie Kosten, die zum Betrieb von Wärme zuzuordnen sind. Beides lässt sich in unserem Walter-Portal abrechnen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit alle weiteren Energieträger in der Immobilie auf Funk umzurüsten, z. B. den Allgemeinstrom-, den Hauptgas- oder Wärmezähler (ausgenommen der Hauptwasserzähler außerhalb des eigenen Netzes).

Ist die Ausstattung von Rauchwarnmeldern in einer Immobilie verpflichtend?

Von den jährlich rund 400 Brandopfern in Deutschland sterben 70 % nachts in den eigenen vier Wänden. Der Grund - wenn wir schlafen, schläft auch unser Geruchssinn. Vom Menschen unbemerkt kann sich der tödliche Rauch eines Brandes schnell im gesamten Gebäude ungehindert ausbreiten. Bereits wenige Atemzüge der giftigen Rauchgase können zum Tode führen.

Aus diesem Grund ergeht eine Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern für Neubauten. In 14 von 16 Bundesländer gilt die Rauchmelderpflicht zudem für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten am 31.12.2020.

Als Erweiterung zum Submertering bieten wir mit den ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern ein Rundum Sorglos Paket in Form der Installation, Ferninspizierbare Wartung und Entstörung für Hausverwalter an.

IDA – Information in der Abrechnung GEM. § 6A (3) der Heizkostenverordnung (HEIZKOSTENV)

Durch eine Anpassung der Heizkostenverordnung sollen Hausbewohnerinnen und Hausbewohner weiter zum Energiesparen angeregt werden. Die IDA ist für alle Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 1. Dezember 2021 vorgeschrieben. Eigentümerinnen und Eigentümer sind verpflichtet, mit der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zusätzlich detaillierte Informationen rund um den individuellen Energieverbrauch bereitzustellen.  Durch die transparente Gegenüberstellung des persönlichen Verbrauchs mit dem Vorjahr und mit Durchschnittsverbrauchern, sowie der Darstellung der Emissionen soll ein bewussterer Umgang mit Energie angeregt werden. Weitere Infomationen finden sie hier.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sie haben Interesse, zum Submetering-Dienstleister zu werden, neue Märkte zu erschließen, die Kundenbindung zu stärken und Ihr Stadtwerk zukunftsfähig und digital aufzustellen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Telefonisch unter 02241 888 190 oder per E-Mail an info(at)walter-hilft.de.